Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 10 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.